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Kurbeitrag und Kurtaxe; Zahlung

Der Kurbeitrag kann in den anerkannten Kur-, Luftkur- und Erholungsorten von Personen erhoben werden, die sich zu Kur- und Erholungszwecken dort aufhalten. Grundlage ist eine gemeindliche Kurbeitragssatzung. In den Bayerischen Staatsbädern wird eine Kurtaxe erhoben.

Beschreibung
Voraussetzungen
Rechtsbehelf
Sonstige Aufgaben
Rathaus Buttenheim

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  • Montag 8:00 - 12:00
    Dienstag 8:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30
    Mittwoch 8:00 - 12:00
    Donnerstag 8:00 - 12:00 und 14:30 - 18:30
    Freitag 8:00 - 12:00

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