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Fremdenverkehrsbeitrag; Zahlung

Der Fremdenverkehrsbeitrag wird in Fremdenverkehrsgemeinden von den selbständig Tätigen, denen durch den Fremdenverkehr wirtschaftliche Vorteile erwachsen, erhoben. Grundlage hierfür ist eine Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Gemeinde.

Beschreibung
Voraussetzungen
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Kämmerei / Kasse
Rathaus Buttenheim

  • +49 9545 9222-55
  • Montag 8:00 - 12:00
    Dienstag 8:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30
    Mittwoch 8:00 - 12:00
    Donnerstag 8:00 - 12:00 und 14:30 - 18:30
    Freitag 8:00 - 12:00

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