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Bürgermeisterin

Durch die Verfassung wird den bayerischen Gemeinden ein hohes Maß an Verantwortung für die Entscheidungen innerhalb ihres Hoheitsgebietes übertragen.

Erste Ansprechpartnerin und Repräsentantin der Gemeinde ist die Bürgermeisterin. Sie hat den Vorsitz im Marktgemeinderat inne und leitet die Gemeindeverwaltung. Die gewählten Marktgemeinderäte treffen Beschlüsse von grundsätzlicher Bedeutung. Die Aufgabe der Bürgermeisterin ist es, die Beschlüsse des Gemeinderates vorzubereiten und entsprechend umzusetzen. Außerdem ist es ihre Aufgabe, das Ratsgremium über alle wichtigen Angelegenheiten zu unterrichten.

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