Bürgermeister
Durch die Verfassung wird den bayerischen Gemeinden ein hohes Maß an Verantwortung für die Entscheidungen innerhalb ihres Hoheitsgebietes übertragen.
Erster Ansprechpartner und Repräsentant der Gemeinde ist der Bürgermeister. Er hat den Vorsitz im Marktgemeinderat inne und leitet die Gemeindeverwaltung. Die gewählten Marktgemeinderäte treffen Beschlüsse von grundsätzlicher Bedeutung. Die Aufgabe des Bürgermeisters ist es, die Beschlüsse des Gemeinderates vorzubereiten und entsprechend umzusetzen. Außerdem ist es seine Aufgabe, das Ratsgremium über alle wichtigen Angelegenheiten zu unterrichten.