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Wohnsitz; Mitteilung über Änderung der Hauptwohnung

Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben und bewohnen, ist eine Wohnung Ihre Hauptwohnung, alle anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen. Sie müssen die Meldebehörde darüber informieren, welche Wohnungen Sie haben und welche davon Ihre Haupt- bzw. Nebenwohnung ist.

Beschreibung
Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Bürgeramt
Rathaus Buttenheim

  • +49 9545 9222-55
  • Montag 8:00 - 12:00
    Dienstag 8:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30
    Mittwoch 8:00 - 12:00
    Donnerstag 8:00 - 12:00 und 14:30 - 18:30
    Freitag 8:00 - 12:00

Alle Leistungen

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