Sprungziele

Wohnsitz; Abmeldung

Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.

Beschreibung
Voraussetzungen
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Formulare
Kosten
Online Verfahren
Bürgeramt
Rathaus Buttenheim

  • +49 9545 9222-55
  • Montag 8:00 - 12:00
    Dienstag 8:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30
    Mittwoch 8:00 - 12:00
    Donnerstag 8:00 - 12:00 und 14:30 - 18:30
    Freitag 8:00 - 12:00

Alle Leistungen

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

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